Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2007-03-02

1 Ausschließliche Geltung der AGBs der PROFI Engineering Systems AG
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROFI Engineering Systems AG (PROFI) gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von PROFI unter Ausschluss entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind erst wirksam, wenn ihre Geltung zwischen PROFI und dem Besteller ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

2 Angebote
Angebote von PROFI sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht schriftlich vereinbart ist.

3 Lieferung allgemein
3.1
  
        
Soweit PROFI die zu liefernde Ware bzw. Teile davon von Dritten bezieht, steht die Lieferung durch PROFI unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

3.2             
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen. Mängelansprüche bleiben hiervon unberührt. Mit der Aufgabe der Waren zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3.3          
PROFI ist zur Teilleistung berechtigt.

3.4             
Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern die Waren oder Dienst­leistungen trotz der Abweichung geeignet sind, den vertraglich beabsichtigten Leistungserfolg herzustellen. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung ist ausschließlich die von PROFI erteilte Auf­tragsbestätigung maßgeblich.

3.5             
Vertrags- bzw. Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Ist die Nichteinhaltung einer schriftlich vereinbarten Vertrags- bzw. Liefer­frist auf höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Vertrags- bzw. Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als sich PROFI in Verzug befindet.

3.6
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Überschreitung einer Vertrags- bzw. Lieferfrist sind ausgeschlossen, soweit die Fristüber­schreitung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetz­lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PROFI beruht.

4 Lieferung von Softwareprogrammen
4.1  
           
Ist die Lieferung von Software fremder Hersteller Vertragsgegen-stand, gilt das Lizenzrecht des Herstellers der ver­tragsgegenständlichen Software bzw. des Lizenzgebers.

4.2             
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von Software, die PROFI hergestellt hat, wird zwischen PROFI und dem Besteller ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen.

5  Lieferung und Installation von Hardware
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung und Installation von Hardware vor Ort durch PROFI, schafft der Besteller bis zum vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die PROFI in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Besonderheiten der Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen werden von PROFI mitgeteilt. PROFI ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, PROFI und der Besteller treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Vereinbarung.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1  
 
          
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von PROFI aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von PROFI.

6.2             
Der Besteller tritt PROFI bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware an seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat.

6.3             
PROFI kann verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt. PROFI ist dann berechtigt, die Abtretung offenzulegen.

6.4             
Der Besteller hat PROFI unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an PROFI abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist PROFI berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen. Der Besteller hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche Dritter erforderlich sind. Im übrigen hat er PROFI in der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen.

6.5             
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für PROFI vor (Besitzmittlungsverhältnis). PROFI erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt PROFI Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.6  
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller PROFI, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.

6.7             
Übersteigt der Wert der für PROFI bestehenden Sicherheiten deren Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25%, ist PROFI auf  Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

7 Zahlungsbedingungen
7.1   
  
        
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von PROFI sofort bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2             
Die durch PROFI angebotenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.3             
Bei Teillieferungen ist PROFI berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dem Besteller wird in der Teilrechnung ein dem anteiligen Wert der Teillieferung entsprechender Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.

7.4       
Forderungen von PROFI werden während des Verzugs des Bestellers für das Jahr mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach  §§ 288 Abs.2, 247 Abs.1 BGB  verzinst.

7.5           
Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist PROFI berechtigt, weitere Lieferungen zurückhalten. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

7.6    
Der Besteller kann gegen Forderungen von PROFI die Aufrechnung nur mit Ansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8 Mängelansprüche
8.1  
           
Erweisen sich durch PROFI gelieferte Waren oder Leistungen als mangelhaft, beschränken sich die Mängelansprüche des Bestellers zunächst auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Die Nacherfüllung gem. § 439 BGB wird insoweit ausdrücklich auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. PROFI behält sich die Ersatzlieferung vor.

8.2             
Im Rahmen der Nachbesserung kann PROFI Maschinen und Teile austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Maschinen und Teile gehen in das Eigentum von PROFI über.

8.3             
Bevor der Besteller die Fehlerbeseitigung gelieferter Ware oder erbrachter Leistungen veranlasst, führt er eine Problemanalyse und Fehlerbegrenzung nach dem Bedienerhandbuch durch.

8.4             
Programme, Daten und Datenträger werden vom Besteller vor einer Fehlerbeseitigung oder Instandhaltung gesichert und vor einem Maschinenaustausch entfernt. Auch sonst ist der Besteller verpflichtet, Daten regelmäßig, mindestens täglich zu sichern.

8.5             
Der Besteller kann nicht die Beseitigung von Fehlern verlangen, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht von IBM oder PROFI durchgeführte Änderungen und Anbauten entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Zubehör (z. B. Schreib- und Druckelemente, Farbträger) kann nicht verlangt werden. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit sie auf ungenügende Datensicherungen durch den Besteller (vgl. 8.4.) beruhen.

8.6             
Nachbesserungsarbeiten hat PROFI grundsätzlich nur am vertraglich vereinbarten Aufstellungsort der Maschine zu erbringen, es sei denn, es ist schriftlich etwas abweichendes vereinbart. Weicht der tatsächliche Aufstellungsort der Maschine vom vertraglich vereinbarten Aufstellungsort ab oder ist vereinbart, dass die Nachbesserung bei PROFI stattfindet, liefert der Kunde die Maschinen im Originalversandbehälter oder in einer gleichwertigen Verpackung bei IBM bzw. auf Verlangen bei PROFI an.

8.7             
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller die gesetzlichen Mängelansprüche mit den nachstehenden Beschränkungen geltend machen.

8.8             
Bei Liefergegenständen, die PROFI von dritter Seite bezogen und unverändert an den Besteller weitergegeben hat, beschränken die Mängelansprüche zunächst auf die Abtretung etwaiger gegen den Lieferanten bestehenden Mängelansprüche. PROFI wird dem Besteller zur Geltendmachung der Mängelansprüche gegen den erforderlichen Lieferanten Informationen geben.  Erst wenn der Besteller seine Mängelansprüche beim Lieferanten erfolglos außergerichtlich geltend gemacht hat, kann er mit Mängelansprüchen an PROFI herantreten.

8.9             
Schadenersatzansprüche gegen PROFI, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie seine gesetzlichen Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund und für alle Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit PROFI nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend haftet oder gegen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verstoßen worden ist.

8.10          
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der vertragsgegenständlichen Ware bzw. der Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung. Stellt das Rechtsgeschäft einen Verbrauchsgütekauf dar, gilt eine  24-monatige Verjährungsfrist.

8.11          
Dem Besteller ist bekannt, dass Fehler in Softwareprogrammen von vornherein nicht ausgeschlossen werden können. PROFI sichert weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme, noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu.

9 Vertragsverletzungen des Bestellers
Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, gerät er insbesondere mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist PROFI berechtigt, die Vornahme von weiteren Lieferun­gen abzulehnen. Solange sich der Besteller mit der Vertragserfüllung in Verzug befindet, ist PROFI auch nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.

10 Änderungen des Aufstellungsortes
Im Falle der Lieferung von Maschinen teilt der Besteller PROFI Änderungen des Aufstellungsortes der Maschine während der Ge­währleistungsfrist und/oder bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unverzüglich mit.

11 Abwerbung von Mitarbeitern
Der Besteller verpflichtet sich, keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen von PROFI während der Durchführung von Aufträgen sowie in den ersten 12 Monaten nach der Erfüllung des Vertrages durch PROFI abzuwerben oder weiterzuvermitteln. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR an PROFI.

12 Zahlungsunfähigkeit des Bestellers
Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann PROFI das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, ferner, wenn das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verbindlichkeiten ist Darmstadt. Gerichtsstand ist ebenfalls Darmstadt.

14 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15 Schlussbestimmungen
Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle eine neue Regelung treffen, die der bisherigen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ihr Ansprechpartner

Lutz Hohmann
Vorstand Personal
und Finanzen
Tel.:  +49 6151 8290-7613
Fax.: +49 6151 8290-7660
E-Mail: