Besondere Bedingungen für Vertragsabschlüsse über Digital Plattformen von IBM

I. Geltungsbereich

  1. Diese Besonderen Bedingungen für Vertragsabschlüsse über Digital Plattformen von IBM („Besondere Bedingungen“) gelten zwischen der PROFI Engineering Systems AG, Otto-Röhm-Str. 18, 64293 Darmstadt, Deutschland („PROFI AG“, „wir“, „uns“, „unser“) und einem Unternehmen („Kunde“), das mit der International Business Machines Corp. oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (jeweils „IBM“) über eine Digitale Plattform von IBM einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch die PROFI AG schließt („IBM-Vertrag“).
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die PROFI AG hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Geistiges Eigentum

  1. Im Verhältnis zur PROFI AG behält der Kunde alle Eigentumsrechte an sämtlichen vertraulichen Informationen des Kunden und dem geistigen Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt der PROFI AG eine nicht exklusive, zeitlich befristete, weltweite, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des
    geistigen Eigentums des Kunden in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit die PROFI AG die Leistungen nach dem einschlägigen IBM-Vertrag mit dem Kunden ordnungsgemäß erbringen kann.
  2. Die PROFI AG räumt dem Kunden eine nicht exklusive, dauerhafte, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse ein, die die PROFI AG für den Kunden gemäß dem einschlägigen IBM-Vertrag mit dem Kunden entwickelt.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders in diesen Besonderen Bedingungen festgelegt oder vereinbart, behalten wir und unsere Lieferanten im Verhältnis zum Kunden alle Eigentumsrechte an unseren eingetragenen Marken, der dazugehörigen Dokumentation, allen Dienstleistungen bzw. Arbeitsergebnissen, sowie an allen in den vorstehenden Elementen enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Schutzrechte. Alle Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich lizenziert oder eingeräumt werden, sind vorbehalten.
  4. Wenn der Kunde der PROFI AG Ideen, Vorschläge, Verbesserungswünsche oder Empfehlungen (jeweils „Feedback) im Zusammenhang mit der Durchführung eines IBM-Vertrags zukommen lässt, räumt der Kunde der PROFI AG eine gebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und dauerhafte Lizenz zur Implementierung, Nutzung, Verwertung Änderung und/oder Integration des Feedbacks in

III. Freistellung

Der Kunde stellt die PROFI AG von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit die PROFI AG (i) von einem Dritten wegen der Verletzung des geistigen Eigentums dieses Dritten aufgrund der Nutzung von Informationen, Technologie, Daten oder Materialien, die der Kunde der PROFI AG für die Durchführung eines IBM-Vertrags zur Verfügung gestellt und dabei schuldhaft die Rechte des Dritten verkannt hat, in Anspruch genommen wird und (ii) die PROFI AG diese Informationen, Technologie, Daten bzw. Materialien nur für die Durchführung des IBM-Vertrags genutzt hat.

IV. Mängelansprüche und Haftung

  1. Mängelansprüche des Kunden in Bezug auf die Leistungen der PROFI AG aus einem IBM-Vertrag richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses IBM-Vertrags. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder einer Schlechtleistung der PROFI AG sowie für Schadensersatz statt der Leistung sowie Aufwendungsersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung eines IBM-Vertrags.
  2. Ungeachtet der Ziff. IV. Abs.1 haftet die PROFI AG immer unbeschränkt (i) bei Tod, der Verletzung des Körpers bzw. der Gesundheit, soweit dies jeweils auf einer Pflichtverletzung der PROFI AG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der PROFI AG beruht, (ii) für Schäden, die durch Fehlen einer von der PROFI AG garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden, (iii) für Schäden, die durch die PROFI AG oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden und (iv), soweit anwendbar, nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit der jeweils relevante IBM-Vertrag nicht anwendbar ist, haftet die PROFI AG bei grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PROFI AG in diesem Fall, außer in den Fällen von Ziff. IV. Abs. 2, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen die PROFI AG beträgt dann ein (1) Jahr. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

V. Geheimhaltung

  1. Im Zusammenhang der Durchführung eines IBM-Vertrags kann jede Partei (als „Offenlegende Partei“) der anderen Partei (als „Empfangende Partei“) vertrauliche Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet in Bezug auf eine Offenlegende Partei alle nicht-öffentlichen vertraulichen Informationen, die sich auf das Geschäft oder die Leistungen dieser Partei beziehen.
  2. Vertrauliche Informationen werden bei der Offenlegung als vertraulich bezeichnet und/oder gekennzeichnet. Jedoch werden alle Informationen, von denen die Empfangende Partei wusste oder unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie von der Offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt angesehen werden, als vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei angesehen, auch wenn sie nicht als solche bezeichnet oder gekennzeichnet sind. In Bezug auf die PROFI AG sind Vertrauliche Informationen insbesondere Methoden und Praktiken bei der Leistungserbringung.
  3. Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (i) der Empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren, bevor diese Informationen der Empfangenden Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt oder zugänglich
    gemacht wurden; (ii) der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass dies auf die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch die Empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter zurückzuführen ist; (iii) von der Empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurde oder wird, der zum Zeitpunkt des Erhalts nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war oder ist; (iv) von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurde oder wird; oder (v) wenn die Empfangende Partei durch geltendes Recht,
    Gerichtsbeschluss oder behördliche Anordnung zur Offenlegung Vertraulicher Informationen gezwungen wird.
  4. Die Empfangende Partei wird die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei wahren und diese Vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die die Empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen anwendet, jedoch nicht weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard. Die Empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten im Rahmen des einschlägigen IBM-Vertrags verwenden.
  5. Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei werden nur denjenigen Mitarbeitern und Vertragspartnern der Empfangenden Partei offengelegt, die diese Informationen kennen müssen, um den einschlägigen IBM-Vertrag ordnungsgemäß durchführen zu können.

VI. Sonstiges

  1. Kündigungen und sonstige Willenserklärungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Besonderen Bedingungen abweichende Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der PROFI AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Hat ein Kunde seinen Sitz innerhalb der EU / des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs, sind die Gerichte am Sitz der PROFI AG ausschließlich zuständlich, soweit gesetzlich zulässig. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Staat werden alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der PROFI AG im Zusammenhang mit diesen Besonderen Bedingungen nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Frankfurt, Deutschland. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
  5. Die PROFI AG verarbeitet personenbezogenen Daten des Kunden nach den Grundsätzen der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
    Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie den sonstigen einschlägigen Gesetzen. Für weitere Hinweise zur Datenverarbeitung sehen Sie unsere Datenschutzhinweise, jederzeit auf https://www.profi-ag.de/datenschutz/ ein.

Stand: 10. März 2025