Gemeinsame Bestimmungen für XaaS-Leistungen
1. Leistungen allgemein
1.1 Der AG hat mit dem vom AN ausgewählten XaaS-Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung von dessen Produkten (diese bestehen aus XaaS-Leistungen und ggf. Professional Services) abgeschlossen bzw. wird einen Vertrag hierüber abschließen.
1.2 Diese Anlage enthält allgemeine Bestimmungen für die Administration und Abrechnung der o.g. Produkte des jeweiligen XaaS-Anbieters durch den AN im Auftrag des AG.
1.3 Soweit nicht in XaaS-Subscription abweichend bestimmt, tritt der AN nicht in bestehende oder zukünftige Verträge zwischen dem AG und dem XaaS-Anbieter bzw. den mit ihr verbundenen Unternehmen ein und stellt auch keine Produkte nach Maßgabe dieser Anlage zur Verfügung. Nur der AG ist berechtigt, etwaige Ansprüche gegen den XaaS-Anbieter geltend zu machen.
2. Benutzeraccounts und Account-Daten
2.1 Soweit nicht in der XaaS-Subscription abweichend bestimmt, gelten im Hinblick auf Benutzeraccounts und Account-Daten die nachfolgenden Bestimmungen:
2.2 Der AN benötigt für die Erbringung seiner Leistungen nach dieser Anlage Zugriff auf die Benutzeraccounts des AG – soweit vorhanden – bei dem Online-Portal des Distributors („Distributor-Portal“) sowie dem Online-Portal des XaaS-Anbieters („XaaS-Anbieter-Portal“, jeweils einzeln „Portal“).
2.3 Soweit der AG nicht bereits über Benutzeraccounts (jeweils „Benutzeraccount“) bei beiden Portalen verfügt, beauftragt er den AN die fehlenden Benutzeraccounts im Namen des AG anzulegen. Dadurch entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem Betreiber des jeweiligen Portals. Die Benutzeraccounts für die Portale sowie die Nutzung der Portale selbst sind kostenlos. Der Umgang mit dem Benutzeraccount und Nutzung der Portale kann bestimmten Bedingungen (z.B. „Acceptable Use Policy“ („AUP„)) unterliegen, die unmittelbar zwischen dem AG und dem jeweiligen Portal-Betreiber gelten – soweit diese dem AG nicht im jeweiligen Portal angezeigt werden, sind diese in der XaaS-Subscription verlinkt.
2.4 Für das Anlegen eines Benutzeraccounts hat der AG dem AN auf Anfrage bestimmte Daten bzw. Informationen (insbesondere Firmierung, Kontaktdaten, Adresse und Gesellschaftsform) des AG („Account-Daten“) zur Verfügung zu stellen. Der AG hat seine Account-Daten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich dem AN und dem jeweiligen Portal-Betreiber mitzuteilen.
2.5 Um seine Leistungen gemäß dieser Anlage zu erfüllen, ist der AN berechtigt, die Account-Daten an den XaaS-Anbieter sowie den Distributor und ggf. etwaige eingebundene und vom AG bestellte Drittanbieter zu übermitteln. Gleichermaßen stimmt der AG zu, dass der XaaS-Anbieter dem AN die Account-Daten, Kundendaten und Administratordaten des AG zum Zwecke der Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung der Produkte des AG zur Verfügung stellt.
2.6 Der AG benennt den AN als seinen Vertreter für Zwecke des Versands und des Empfangs von Mitteilungen und anderen Kommunikationen an bzw. vom XaaS-Anbieter.
2.7 Innerhalb eines Benutzeraccounts kann der AN auf Weisung des AG verschiedene Zugriffsrechte des AG auf Daten bzw. Informationen, die zu den Produkten des AG verfügbar sind (z.B. Softwarekonfigurations-, Leistungs- und Nutzungsdaten) anlegen. Der AN nutzt diese Daten bzw. Informationen sowie die Account-Daten, um einen Benutzeraccount zu verwalten und seine vertraglichen Leistungen zu erfüllen. Dabei nutzt der AN diese Daten bzw. Informationen auch (i) für die Verwaltung der gebuchten Produkte des AG, z.B. für die Überprüfung der Einhaltung der jeweils einschlägigen Lizenzbestimmungen (, ohne dass der AG von seiner eigenen Pflicht entbunden, wird diese Lizenzbestimmungen einzuhalten), den Erwerb von Produkten im Namen und im Auftrag des AG, die Rechnungsstellung und die Vermittlung von Support durch den Distributor bzw. XaaS-Anbieter, und (ii) zur Verbesserung der Produkte und der Benutzerfreundlichkeit sowie zu anderen Analysezwecken.
2.8 Der AG wird dem AN für die Laufzeit der entsprechenden XaaS-Subscription einen Zugriff auf beide Benutzeraccounts gestatten. Dieser Zugriff muss es dem AN erlauben, alle Transaktionen des AG auf den Portalen einzeln zu überwachen und im Namen des AG auch zu bearbeiten und zu ändern.
2.9 Der AG wird dem AN außerdem für die Laufzeit der entsprechenden XaaS-Subscription in dem XaaS-Anbieter-Portal granulare delegierte Administratorrechte, die einen differenzierten und zeitgebundenen Zugriff (einschließlich Konfiguration) auf die Workloads des AG in Produktions- und Sandboxumgebungen ermöglicht, einräumen. Dieser Zugriff muss es dem AN ermöglichen alle Transaktionen des AG einzelnen und im Namen des AG auch zu bearbeiten und zu ändern.
2.10 Soweit der AN personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet, erfolgt dies in Übereinstimmung mit der zwischen dem AN und dem AG geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Auftragsverarbeitungsvereinbarungen zwischen dem XaaS-Anbieter bzw. dem Distributor und dem AG bleiben hiervon unberührt.
3. Restriktionen für die Nutzung der Portale
3.1 Der AG wird die Portale, irgendwelche Bestandteile davon oder etwaige zugehörige Software (alles zusammen als „Software“ bezeichnet) nicht verändern, portieren, bearbeiten, übersetzen, framen oder spiegeln, und, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dies dem AG erlauben, deren Quellcode nicht zurückzuentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln.
3.2 Der AG ist zudem nicht berechtigt, die Software zu unterlizenzieren, Rechte daran abzutreten oder zu übertragen oder nicht-öffentliche Teile der Software einer anderen natürlichen oder juristischen Person zugänglich zu machen, mit Ausnahme von eigenen Mitarbeitern und einzelnen Auftragnehmern (z. B. Zeitarbeiter) des AG, die vom AG zum Zugriff auf die nicht-öffentlichen Teile der Software ausdrücklich autorisiert wurden.
3.3 Der AG darf Kopien der Dokumentation der Software für seinen internen Gebrauch herunterladen und erstellen, jedoch nicht mehr als die vernünftigerweise erforderliche Menge. Der AG muss auf all diesen Kopien alle Copyright-Hinweise und andere Eigentumshinweise, die auf oder in der Dokumentation erscheinen, beibehalten.
3.4 Der AG ist verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die Software oder deren Nutzung durch IT-Systeme des AG oder auf dessen Benutzeraccount für die Portale zu verhindern. Der AG wird den AN und dem Distributor unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung der Software informieren, von der der AG Kenntnis hat. Der AG darf die Software nicht in irgendeiner ungesetzlichen Weise verwenden.
3.5 Der AG gewährt dem XaaS-Anbieter und Distributor sowie ihren Lizenzgebern eine weltweite, nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, lizenzgebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung und Einbindung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigem Feedback zu Merkmalen oder Funktionen der Software, die vom AG in Bezug auf die Software zur Verfügung gestellt werden.
3.6 Der XaaS-Anbieter und der Distributor dürfen den Zugriff auf die Software oder auf Teile hiervon befristet oder vollständig aussetzen, wenn der AG gegen (i) eine AUP oder andere Bestimmungen zur Nutzung des jeweiligen Portals oder (ii) eine wesentliche Bestimmung in dieser Anlage, die einen Bezug auf die Software oder Teile hiervon aufweist, verstößt.
4. Support für das Distributor-Portal
4.1 Wenn der AG Unterstützung im Zusammenhang mit dem Distributor-Portal benötigt oder das Distributor-Portal für ihn nicht verfügbar ist und das Distributor-Portal keine Self-Service-Funktion bereithält, wird er beim AN eine Supportanfrage stellen. Falls der AN eine Supportanfrage außerhalb der normalen Geschäftszeiten erhält, wird er diese Supportanfrage am nächsten Arbeitstag während der normalen Geschäftszeiten bearbeiten.
4.2 Sollte der AN die Supportanfrage nicht selbst bearbeiten bzw. den Grund für die Supportanfrage nicht selbst beseitigen können, wird er die Supportanfrage an den Distributor weiterleiten. Dieser wird die Supportanfrage einer Prioritätsstufe zuordnen und versuchen, die Supportanfrage zu bearbeiten bzw. den Grund für die Supportanfrage zu beseitigen.
5. Verantwortlichkeit und Freistellung
5.1 Der AG bleibt für alle Verpflichtungen aus dieser Anlage und aus den sich hierauf beziehenden XaaS-Subscriptions sowie die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.
5.2 Der AG wird dem AN sämtliche Schäden ersetzen, die dem AN dadurch entstehen, dass der AN durch den XaaS-Anbieter oder den Distributor wegen eines schuldhaften Verstoßes des AG gegen die in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen oder gegen andere rechtliche Bedingungen, die zwischen dem XaaS-Anbieter bzw. dem Distributor und dem AG gelten, in Anspruch genommen wird.
XaaS-Subscription
1. Leistungen
1.1 Erfasste Produkte/ Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen
Genauere Angaben zu den Produkten – soweit vorhanden – finden sich in den Anhängen zu den einzelnen XaaS-Anbietern.
Soweit neben den Regelungen in dieser XaaS-Subscription besondere Nutzungs- und Lizenzbestimmungen vom Distributor oder XaaS-Anbieter im Verhältnis zum AG Anwendung finden, sind diese in den Anhängen zu den einzelnen Distributoren oder XaaS-Anbietern geregelt. Die Regelungen in dieser XaaS-Subscription gehen den Regelungen in den Anhängen zu den einzelnen Distributoren oder XaaS-Anbietern bei Widersprüchen vor.
1.2 Beratung zu Produkten/ Buchung von Produkten / Mitteilungspflichten
(i) Auf Anforderung des AG wird der AN dem AG gegen gesonderte Vergütung in angemessenem Umfang beratend bei der Auswahl von Produkten unterstützen und den AG über etwaige bekanntwerdende Aktualisierungen in Kenntnis setzen; eine Verpflichtung zu Mitteilungen über beim jeweiligen (gebuchten) XaaS-Anbieter verfügbare Aktualisierungen besteht seitens des AN indes nicht. Der AN kann im Rahmen der Beratung lediglich unterstützend und ergänzend tätig werden, da ihm die Einzelheiten des Betriebs und der Anforderungen des AG nicht bekannt sind. Daher kann der AN das Risiko der Auswahl von nicht geeigneten, nicht erforderlichen oder im Hinblick auf den Umfang zu geringer oder zu vieler Produkte nicht übernehmen, wird jedoch den AG auf Basis der durch den AG zur Verfügung gestellten Informationen soweit möglich bei der Auswahl von Produkten behilflich sein.
(ii) Der AG wird aus dem Portfolio des XaaS-Anbieters diejenigen Produkte auswählen, die aus Sicht des AG im Hinblick auf Art, Sizing und Umfang geeignet und erforderlich sind und dies dem AN vor jeweilige Beauftragung mitteilen. Die Abkündigung von Produkten erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen der XaaS-Subscription sowie den in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen des XaaS-Anbieters.
(iii) Soweit vom XaaS-Anbieter Budgetierungstools vorgehalten werden, verpflichtet sich der AG in seinem Benutzeraccount in einem solchen Budgetierungstool das vereinbarte maximal Monats-Budget zu hinterlegen und nicht ohne vorherige Zustimmung des AN anzuheben. Soweit der AG das Monats-Budget um mehr als 20 % und ohne vorherige Freigabe vom AN überschreitet, so ist der AN berechtigt, den Benutzeraccount beim Distributor abzumelden und abzukündigen. Ferner steht dem AN in einem solchen Fall ein außerordentliches Recht zur Kündigung dieser XaaS-Subscription zu. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ausdrücklich unberührt.
(iv) Soweit für bestimme Produkte eines Distributors für den AG keine selbstständige Buchung über ein Portal möglich ist, wird der AN dem AG jeweils ein zeitlich befristetes Buchungsangebot machen, das entsprechend der vorherigen Absprache der Parteien Produkt, Menge, Preis und Laufzeit bestimmt. Die Buchung wird wirksam, wenn der AG dieses Buchungsangebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform bestätigt und der AN die Bestellung des AG annimmt.
1.3 Professional Services
(i) Nach ggf. vorheriger Annahme der einzelnen Leistungsbeschreibungen des AG durch den XaaS-Anbieter und vorbehaltlich der Einhaltung dieser XaaS-Subscription durch den AG wird der XaaS-Anbieter die bestellten Professional Services gemäß dieser XaaS-Subscription, den in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen des XaaS-Anbieters sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbringen.
(ii) Soweit nicht unter II. abweichend bestimmt, wird jeder Patch oder ähnliches Softwareprogramm zur Fehlerbeseitigung (jeweils „Patch“) wird unter denselben Bedingungen lizenziert wie das jeweilige Produkt, für das sie gilt. Wenn ein Patch nicht für ein bestimmtes Produkt bereitgestellt wird, gelten diejenigen Nutzungsrechte, die der XaaS-Anbieter mit einem Patch bereitstellt.
(iii) Alle Rechte an einem Computercode oder anderen schriftlichen Materialien, die eine Partei unabhängig von dieser XaaS-Subscription entwickelt oder erhält, bleiben das alleinige Eigentum der Partei, die sie bereitstellt. Jede Partei ist berechtigt, die bereits vorhandene Arbeit der jeweils anderen Partei zu nutzen, zu vervielfältigen und zu ändern, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Professional Services notwendig ist.
(iv) Unter der Voraussetzung, dass der AG diese XaaS-Subscription und die in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen des XaaS-Anbieters einhält, gewährt der XaaS-Anbieter (soweit nicht unter II. abweichend bestimmt) dem AG eine nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung und Änderung der Leistungsgegenstände gemäß den Bestimmungen dieser XaaS-Subscription, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen über den Vorbehalt von Rechten, Einschränkungen und die Lizenzübertragung in den Abschnitten Lizenz zur Nutzung von Produkten. Diese Lizenzen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und für geschäftliche Zwecke des AG in Verbindung mit seiner Nutzung der Produkte bestimmt und sind nicht übertragbar, es sei denn, dies ist nach dieser XaaS-Subscription oder nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig.
(v) Der AG kann seine Rechte an Leistungsgegenständen an seine verbundenen Unternehmen unterlizenzieren; die verbundenen Unternehmen des AG dürfen diese Rechte jedoch nicht unterlizenzieren. Der AG übernimmt die Haftung für die Einhaltung dieser XaaS-Subscription (einschließlich der XaaS-Subscription) durch seine verbundenen Unternehmen.
1.4 Produkte Dritter
Nicht-XaaS-Anbieter-Produkte – sofern über das Portal des XaaS-Anbieters bzw. Distributors zu beziehen – werden, sofern nicht unter II. abweichend bestimmt, unter separaten Bedingungen von den Herstellern dieser Nicht-XaaS-Anbieter-Produkte bereitgestellt. Der AG hat die Möglichkeit, diese Bedingungen zu überprüfen, bevor er eine Bestellung für ein nicht von einem XaaS-Anbieter stammendes Produkt aufgibt. Der AN und der jeweilige XaaS-Anbieter sind keine Partei eines Vertrags zwischen dem AG und dem Hersteller des Nicht-XaaS-Anbieter-Produkts. Der AN und der jeweilige XaaS-Anbieter sind berechtigt, dem Hersteller des Nicht-XaaS-Anbieter-Produkts die Kontaktdaten und Transaktionsdetails des AG zu übermitteln. Der AN und der jeweilige XaaS-Anbieter übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Nicht-XaaS-Anbieter-Produkte jeglicher Art. Der AG allein ist für seine Nutzung von nicht von einem XaaS-Anbieter stammenden Produkten verantwortlich und haftbar.
2. Laufzeit der XaaS-Subscription
2.1 Die XaaS-Subscription tritt mit dem Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft. Er hat, soweit nicht abweichend bestimmt, keine Mindestlaufzeit und kann in Übereinstimmung mit den Kündigungsfristen für die letzten beauftragten oder auslaufenden Produkte entsprechend den Kündigungsbedingungen in der XaaS-Subscription und den in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen des XaaS-Anbieters gekündigt werden.
2.2 Die (Mindes-)Laufzeit der Produkte bzw. die von AG ausgewählte Laufzeit wird jeweils bei Bestellung im Portal angezeigt. Sofern sich die Laufzeit jeweils automatisch verlängert, wird dies ebenfalls bei Bestellung im Portal angezeigt, ebenso wie die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung der Laufzeit zu verhindern.
2.3 Das außerordentliche gesetzliche Kündigungsrecht jeder Partei sowie die anderswo in dieser XaaS-Subscription (einschließlich Verweisen) geregelten Kündigungsrechte bleiben von den Regelungen in dieser Ziff. 2 unberührt.
3. Kosten / Vergütung
3.1 Vergütung für Produkte
(i) Die zum Zeitpunkt der Buchung des jeweiligen Produkts anwendbare Vergütung wird dem AG jeweils vor Abgabe des Buchungs-Auftrags im Portal angezeigt.
(ii) Soweit entsprechend Ziffer 1.2 (iv) durch den AG keine eigenständige Buchung über ein Portal möglich ist, werden dem AG die Preise in Form eines Links oder per E-Mail in regelmäßigen Intervallen bzw. auf Nachfrage mitgeteilt und dann im Buchungsangebot für die Bindungsfrist verbindlich.
(iii) Der AG zahlt dem AN die monatlich für die vom XaaS-Anbieter erbrachten Produkte anfallende und vom Distributor in Rechnung gestellte Vergütung. Der AN wird die gegenüber dem Distributor geschuldete Vergütung (unter entsprechendem Nachweis der Berechnung durch den XaaS-Anbieter) dem AG jeweils für den abgelaufenen Monat entsprechend in Rechnung stellen. Die Zahlungen sind jeweils monatlich im Nachhinein mit einer Zahlungsfrist von [10] Kalendertagen fällig. Soweit die vom Distributor fakturierte Vergütung monatlich bei bestimmten beauftragten Leistungen im Vorhinein zu entrichten ist, so wird der AN den AG hierüber unterrichten, sofern dem AG nicht bereits selbst die Vorab-Zahlungsbedingungen bekannt sind (in Folge der Auswahl von Produkten aus dem Portfolio durch den AG gemäß Ziff. II. dieser XaaS-Subscription).
3.2 Sollten Grundgebühren, Basisvergütungen o.ä. vom XaaS-Anbieter nach dessen in der XaaS-Subscription aufgeführten anwendbaren Allgemeinen Bedingungen über eine Abkündigung einzelner Produkte hinaus gefordert werden, so trägt dieses Risiko der AG.
4. Sicherheit
4.1 Der AG ist verantwortlich, (i) sicherzustellen, dass das Leistungsangebot vom jeweiligen XaaS-Anbieter für die Daten und Inhalte des AG sowie deren beabsichtigte Nutzung geeignet ist, (ii) geeignete Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit seiner Daten und Inhalte zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, (iii) für jede Nutzung des Leistungsangebots vom XaaS-Anbieter, die mit den Account-Daten des AG erfolgt, (iv) die Einhaltung der XaaS-Subscription durch seine Nutzer/Anwender, und (v) die Bereitstellung aller erforderlichen Mitteilungen/Informationen an seine Nutzer/Anwender und die Einholung aller rechtlich erforderlichen Zustimmungen/Einwilligungen seiner Nutzer/Anwender in Bezug auf deren Nutzung der Produkte.
5. Datenschutz
5.1 Jede Partei ist für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften selbst verantwortlich. Der AN wird personenbezogene Daten im Auftrag des AG nur gemäß den Bedingungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die dieser XaaS-Subscription als Anhang 3 beigefügt ist, verarbeiten.
5.2 Sofern der AG im Rahmen der Account-Anlegung nicht bereits selbst AVVs mit dem XaaS-Anbieter/Distributor abschließt, wird der AN soweit möglich mit den Betreibern der Portale entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abzuschließen, die mit den Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anhang 3 übereinstimmen.
I. Besondere Bestimmungen für einzelne Distributoren
Die nachfolgenden Bestimmungen in den Anhängen finden nur insoweit Anwendung, als die Bestellung des AG Leistungen des jeweiligen Distributors enthält (was auf dem Deckblatt dieser XaaS-Subscription festgelegt ist).
Neue Distributoren können über eine Nachtragsvereinbarung hinzugefügt werden.
Anhang 1.1: Distributor TD Synnex
(a) TD Synnex darf ohne Vorankündigung Änderungen an der Software oder Bestandteilen hiervon vornehmen. Diese Änderungen werden im Portal verwaltet und TD Synnex kann vom AG verlangen, diese Änderungen zu akzeptieren, wenn sich der AG bzw. der AN im Auftrag des AG beim Portal anmeldet. Sollte der AN die Änderung auf diese Weise im Auftrag des AG akzeptieren, wird der AN den AG über die Änderungen und deren Inhalt informieren.
(b) TD Synnex hat zudem das Recht, bestimmte über das Portal erhältliche Produkte, Angebote bzw. Tools zu ändern oder einzustellen. Der AN oder TD Synnex wird den AG mit einer Frist von neunzig (90) Kalendertagen über eine derartige Einstellung informieren. Die Einstellung wirkt sich nicht auf Verträge über Produkte aus, die vor dem Datum der Einstellung über das Portal zustande gekommen sind.
(c) Der TD Synnex kann nach eigenem Ermessen über das Portal erhältliche Services oder Tools ändern, zum Beispiel um eine Interoperabilität mit neuen Produkten und Dienstleistungen Dritter zu erzielen und geänderte Standards einzuhalten. Der AN oder TD Synnex wird den AG mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen über eine derartige Änderung und deren wesentlichen Inhalt informieren. Solche Änderungen können sich auf bestehende Verträge über Produkte, die vor dem Datum der Änderung über das Distributor-Portal zustande gekommen sind, auswirken. Der AG ist berechtigt, innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Information über die Änderung eines Programms oder Tools, seinen Vertrag für das betreffende Programm bzw. Tool kündigen, ohne dass ihm daraus Kosten entstehen.
Anhang 1.2: Distributor ALSO
(a) Der AN ist berechtigt, (jederzeit) den Zugang des AG zu einem bereitgestellten Produkt (von ALSO) auszusetzen, um Schäden, Haftung, Sanktionen oder aus gleichwertigen triftigen Gründen im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens des AG oder der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Anlage (einschließlich der Special Product Terms, siehe (c)), insbesondere, aber nicht beschränkt auf:
Ein AG oder ein dem AG zurechenbarer User nutzt die Produkte (von ALSO) für
i. die Verbreitung oder Mitwirkung bei der Verbreitung von Viren, Spyware, anderen schädlichen Programmcodes oder vom Empfänger unerwünschten E-Mails (Spam, Phishing, Kettenbriefe usw.);
ii. Handlungen, die Computer oder Systeme im Internet stören oder schädigen, oder Handlungen, die einen unbefugten Zugriff auf Computer oder Systeme, die mit dem Internet verbunden sind, beinhalten (Hacking);
iii. Handlungen oder Unterlassungen, die bei ALSO oder beim Anbieter der Produkte (ALSO stellt nur das Portal bereit) eine Störung oder Beschädigung ihrer Systeme verursachen oder einen ungewöhnlich hohen oder unkontrollierbaren Ressourcenverbrauch verursachen (wie z.B. Druck auf den Prozessor, RAM, Disk I/O oder Netzwerk);
iv. die Verletzung oder Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich Urheberrechten) durch Hochladen, Herunterladen, Verteilen oder dergleichen ohne die entsprechende Zustimmung der Rechteinhaber;
v. Aktivitäten oder die Verbreitung von Inhalten, die dem örtlichen Strafgesetzbuch zuwiderlaufen (z.B. die Verbreitung von Verleumdungen oder Verleumdungen, die Darstellung von Kinderpornografie, der Umgang mit gestohlenen Waren oder Glücksspielen); oder
Ein Endkunde verletzt die Schutzrechte von ALSO oder von Anbietern von Produkten von Drittanbietern, die in die vertragsgegenständlichen Produkte eingebunden sind.
(b) Die Parteien werden sich unverzüglich gegenseitig benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von Verlust, Beschädigung, Änderung, Offenlegung, Zerstörung oder versuchtem unbefugtem Zugriff auf Daten vom AG erhalten und werden gemeinsam mit den Produkt-Anbietern zusammenarbeiten, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu minimieren und eine Wiederholung solcher Ereignisse zu verhindern. Der AG ist verpflichtet, diese Benachrichtigung unverzüglich per E-Mail an den AN zu senden.
(c) Die Produkte werden gemäß den Bedingungen dieser Anlage für alle Produkte und der jeweils bei Buchung aktuellen Version der „Special Product Term“s für das jeweilige bereitgestellte Produkt bereitgestellt. Die „Special Product Terms“ enthalten ggf. andere oder ergänzende Regelungen z.B. für verbrauchsbezogene Preismodelle, tagesabhängige Preise oder spezielle Preiskonditionen/Rabatte basierend auf Mindestbestellmengen.
(d) Soweit nicht abweichend vereinbart, dürfen Produkte, die vom AN über das ALSO-Portal bezogen werden, nur im Vertriebsgebiet (d.h. […]) durch den AG verwendet werden.
(e) Der AN behält sich das Recht vor, bei Preiserhöhungen durch zusätzlichen Abgaben/Steuern, Zinserhöhungen, Währungsschwankungen etc. die Preise jederzeit anzupassen.
(f) Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit der Produkt Buchung oder einer vereinbarten Price Protection wird die Produkt Buchung zu den jeweils aktuellen Preisen und Bedingungen fortgesetzt, es sei denn, (a) die Produkt Buchung wurde von einer Partei ausdrücklich gekündigt oder (b) in den Special Product Terms ist etwas anderes bestimmt.
(g) ALSO kann das Angebot bestimmter Produkte oder Produkt Buchungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 (sechzig) Kalendertagen zum Monatsende einstellen bzw. beenden. Ungeachtet dieser Frist bleiben die jeweiligen Produkt Buchungen jedoch bis zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestlaufzeit der jeweiligen Produkt Buchung in Kraft, wenn diese Laufzeit über den angekündigten Beendigungstermin hinausreichen sollte.
(h) Der AG wird den AN entsprechend informieren, wenn er von einer Verletzung von Schutzrechten von ALSO oder der Produkt-Anbieter Kenntnis erlangt.
(i) Der AN kann diesen Anhang 1.2 jederzeit ändern oder ergänzen und die Nutzung der Produkte ändern, löschen, einstellen oder Bedingungen auferlegen, sofern ALSO die entsprechenden Bestimmungen im Verhältnis zum AN ändert oder ergänzt. Der AN informiert den AG über alle Änderungen per E-Mail oder auf andere Weise. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte durch den AG nach Bekanntgabe einer Änderung stellt die Zustimmung des AG zu den geänderten Bedingungen dar. Wenn der AG eine Änderung dieses Anhans 1.2 nicht akzeptiert, muss der AG die Nutzung der Produkte einstellen.
II. Besondere Bestimmungen für einzelne XaaS-Anbieter
Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur insoweit Anwendung, als die Bestellung des AG Leistungen des jeweiligen Distributors enthält (was auf dem Deckblatt dieser XaaS-Subscription festgelegt ist. Neue XaaS-Anbieter können über eine Nachtragsvereinbarung hinzugefügt werden.
Anhang 2.1: XaaS-Anbieter Microsoft
(a) Eine Übersicht über die angebotenen Microsoft-Produkte sowie die dazugehörige Leistungsbeschreibung/Produktdokumentation findet sich unter:
https://www.microsoft.com/licensing/terms/productoffering?programMoniker=MCA
Es gelten dabei auch jeweils die bei Bestellung/Buchung unter diesem Link hierüber zu findenden Informationen, einschließlich der dort aufgeführten speziellen Lizenzbedingungen (d.h. Informationen zu den eingeräumten Nutzungsrechten).
(b) Dem AG ist bekannt, dass die Nutzung von Microsoft-Produkten und der Zugriff auf das Microsoft-Portal jeweils bestimmten Lizenzbedingungen, unter anderem,
- den „Standardvertragsbedingungen“ für Microsoft-Produkte
https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement
- nebst den anwendbaren „Allgemeine Bedingungen“ von Microsoft
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen
unterliegt und Microsoft nach freiem Ermessen diese im Rahmen der dort enthaltenen Regelungen von Zeit zu Zeit ändern kann.
(c) Der AG wird sich selbständig über etwaige Änderungen der Standardvertragsbedingungen oder der Allgemeinen Bedingungen von Microsoft informieren.
Anhang 2.1: XaaS-Anbieter AWS
(a) Eine Übersicht über die angebotenen AWS-Produkte sowie die dazugehörige Leistungsbeschreibung/Produktdokumentation findet sich unter:
Es gelten dabei auch jeweils die bei Bestellung/Buchung unter diesem Link hierüber zu findenden Informationen, einschließlich der dort aufgeführten speziellen Lizenzbedingungen (d.h. Informationen zu den eingeräumten Nutzungsrechten).
(b) Eine Erhöhung der initial vereinbarten VM’S oder der zu schützenden Kapazität kann nur im Rahmen einer neuen Buchung erfolgen. Jegliche zusätzlichen Ressourcen (z.B. Hosts, File-Systems, Traffic) werden zu On-Demand-Konditionen monatlich abgerechnet:
https://aws.amazon.com/de/ec2/pricing/on-demand/
(c) Dem AG ist bekannt, dass die Nutzung von AWS-Produkten und der Zugriff auf das AWS-Portal jeweils bestimmten Lizenzbedingungen, unter anderem,
- der „Kundenvereinbarung“ für AWS-Produkte
https://d1.awsstatic.com/legal/aws-customer-agreement/AWS_Customer_Agreement_2024-05-17_DE-DE.pdf
- nebst den anwendbaren allgemeinen „Service Terms“ von AWS
https://d1.awsstatic.com/legal/awsserviceterms/AWS_Service_Terms_2024-02-14_DE-DE.pdf
unterliegt und AWS nach freiem Ermessen diese im Rahmen der dort enthaltenen Regelungen von Zeit zu Zeit ändern kann.
(d) Der AG wird sich selbständig über etwaige Änderungen der Standardvertragsbedingungen oder der Allgemeinen Bedingungen von AWS informieren.
Anhang 2.1: XaaS-Anbieter IBM
(a) Eine Übersicht über die angebotenen IBM-Produkte sowie die dazugehörige Leistungsbeschreibung/Produktdokumentation findet sich unter:
https://www.ibm.com/support/customer/csol/terms/#search-result
(b) Dem AG ist bekannt, dass die Nutzung von IBM-Produkten und der Zugriff auf das IBM-Portal jeweils bestimmten Lizenzbedingungen, unter anderem,
- der Vereinbarung für Cloud-Services
https://www.ibm.com/support/customer/csol/terms/?id=Z126-6304&cc=de&lc=de
unterliegt und IBM nach freiem Ermessen diese im Rahmen der dort enthaltenen Regelungen von Zeit zu Zeit ändern kann.
(c) Der AG wird sich selbständig über etwaige Änderungen der Standardvertragsbedingungen oder der Allgemeinen Bedingungen von IBM informieren.
(d) Daneben gelten noch folgende Besonderheiten:
- Soweit über die IBM-Cloud Cloud-Services von Drittanbietern in Anspruch genommen werden, gelten deren relevante Bedingungen.
- Der AG darf die Cloud-Services nicht nutzen: i) für Krypto-Mining, es sei denn, IBM hat dem schriftlich zugestimmt; oder ii) wenn ein Ausfall oder eine Unterbrechung der Cloud-Services zu Tod, schweren Körperverletzungen, Sach- oder Umweltschäden führen könnte. Es ist dem AG nicht gestattet, i) Teile eines Cloud-Service rückzuentwickeln (durch Reverse Engineering); ii) den direkten Zugriff auf einen Cloud-Service an Dritte außerhalb der Unternehmensgesellschaften des AG abzutreten oder weiterzuverkaufen; oder iii) einen Cloud-Service mit dem Value-Add des AG zu kombinieren, um eine Lösung mit dem Logo des AG zu erstellen.
- Cloud-Services oder Funktionen eines Cloud-Service gelten als „Preview“, wenn IBM diese Services oder Funktionen kostenlos, mit eingeschränkter oder vorab freigegebener Funktionalität oder für eine begrenzte Zeit zum Testen der verfügbaren Funktionalität zur Verfügung stellt. IBM ist berechtigt, einen Preview-Cloud-Service jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Preview-Services werden unter der Vereinbarung im gegenwärtigen Zustand (auf „as-is“-Basis) und ohne jegliche Gewährleistungen zur Verfügung gestellt.
- IBM kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Folgendes ändern: (i) die IBM Cloud-Services, einschließlich der entsprechenden veröffentlichten Beschreibungen, und (ii) die DSP und andere veröffentlichte Datensicherheits- und Datenschutzdokumente für die IBM Cloud-Services. Die Zweck jeder Änderung der oben genannten Punkte ist: (i) zusätzliche Merkmale und Funktionen zur Verfügung zu stellen, (ii) bestehende Verpflichtungen zu verbessern und zu verdeutlichen oder (iii) die Anpassung an aktuelle Betriebs- und Sicherheitsstandards oder geltende Gesetze zu gewährleisten. Es ist nicht beabsichtigt, die Sicherheits- oder Datenschutzfeatures oder Funktionalitäten der IBM Cloud-Services zu beeinträchtigen.
Anhang 2.1: XaaS-Anbieter Google
(a) Eine Übersicht über die angebotenen Google-Produkte sowie die dazugehörige Leistungsbeschreibung/Produktdokumentation findet sich unter:
https://cloud.google.com/products?hl=de#featured-products/
(b) Dem AG ist bekannt, dass die Nutzung von Google-Produkten und der Zugriff auf das Google-Portal jeweils bestimmten Lizenzbedingungen, unter anderem,
- der Nutzungsbedingungen der Google Cloud Platform
https://cloud.google.com/terms?hl=de
unterliegt und Goolge nach freiem Ermessen diese im Rahmen der dort enthaltenen Regelungen von Zeit zu Zeit ändern kann.
(c) Der AG wird sich selbständig über etwaige Änderungen der Standardvertragsbedingungen oder der Allgemeinen Bedingungen von Google informieren.
Stand: 02. März 2026